Funkloch

Erwischt!

Danke für Dein Interesse!
Aber leider gibt es hier noch nichts zu kaufen.

Funkloch darf in Deutschland nicht vertrieben werden.
Warum eigentlich nicht?

Warum eigentlich nicht?

Die Nutzung sowie der Vertrieb von illegalen Handy-Störsendern, ungeachtet des jeweiligen Zwecks, sind rechtlich sehr bedenklich und sollten daher unbedingt unterbleiben.

Es kommt hier insbesondere ein Verstoß gegen die Vorschrift von § 55 Abs. 1 Satz 1 TKG in Betracht, wonach jede Frequenznutzung generell der vorherigen Frequenzzuteilung bedarf. Hier kommt zumindest die Auferlegung eines Bußgeldes nach § 149 Abs. 1 Nr. 10 TKG durch die Bundesnetzagentur in Betracht.

Es sind aber auch empfindliche Strafen denkbar, wenn etwa das Absetzen eines Notrufes durch einen Störsender verhindert wird.

Wofür das Ganze?

In der heutigen Zeit ist jeder Smartphone-Nutzer mit einer Informationsflut konfrontiert. Leider lastet auf einem Smartphone-Nutzer auch der gesellschaftliche Druck: Wir müssen immer erreichbar sein.

Auf Nachrichten und Informationen muss sofort reagiert werden. Andernfalls macht sich ein schlechtes Gewissen und Missmut breit.

Gleichzeitig werden wir immer abhängiger von unseren mobilen Geräten. Selbst bei Treffen und Gesprächen können wir die Finger nicht davon lassen. Dieses Phänomen nennt sich „Phubbing“.

Der Begriff wurde definiert als die Angewohnheit, sich mit dem Handy oder Smartphone zu beschäftigen, während man die Menschen, mit denen man gerade gesellschaftlich verkehrt, vernachlässigt.

Was steckt dahinter?

Ich heiße Lukas Flory und bin studierter Mediendesigner. Funkloch entstand in Rahmen meiner Masterarbeit an der Hochschule Mainz im Juni 2015. Ich habe einen einsatzfähigen Prototyp entwickelt und konzeptionell ausgearbeitet.

Ich möchte dem Problem Aufmerksamkeit verschaffen: Man löst es nur, indem man darüber spricht und ein Feingefühl dafür entwickelt.

Funkloch soll eine anerkannte Begründung der „Unerreichbarkeit“ bieten, um eine eigene kleine Ruhe-Oase zu erschaffen, in der man für keinen online erreichbar ist.

Es soll „Phubbing“ unterbinden und gleichzeitig die Smartphone-Nutzer auf ihre unhöfliche Benutzung aufmerksam machen.

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